Lernen auf Distanz

Ein Konzept zum Lernen unter Corona am Hölderlin – Gymnasium

Stand: 01/2021



Im März vergangenen Jahres (2020) wurden alle Schulen des Landes NRW aufgrund des Corona-Ausbruch geschlossen.

Aus diesem Grund war eine Weiterarbeit in der Schule nicht mehr möglich und nahezu die gesamte Kommunikation musste sofort online „auf Distanz“ geführt werden. Dank des seit Jahren am Hölderlin-Gymnasium erprobten Lernmanagementsystems Moodle ist es uns gelungen, den Unterricht zügig in das Distanzlernen zu überführen. 

Zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 wurde das vorliegende Konzept entwickelt, damit im Falle einer erneuten Schulschließung oder Quarantänemaßnahmen der Unterrichtsbetrieb ohne Zeitverzögerung aufrechterhalten werden und die Kommunikation reibungslos erfolgen kann. Dieses Konzept soll das Ergebnis ständigen Austauschs zwischen Schulleitung, Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen darstellen.

Das vor uns liegende Schuljahr wird für alle Mitglieder der Schulgemeinde – Eltern, Schüler*innen und Lehrer*Innen – mit besonderen Anstrengungen verbunden sein.

Wir sind dennoch davon überzeugt, dass sich alle Herausforderungen durch eine konstruktive, vertrauensvolle und verantwortliche Zusammenarbeit aller Beteiligten bewältigen lassen.

  1. Was ist uns wichtig? Wie soll es laufen? – Didaktisches Konzept Distanzlernen
  2. Muster-Stundenplan für eine Woche für den Quarantänefall einer Klasse der Jahrgangsstufe 9
  3. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden? – Digitalstrategie
  4. Lernbüros 
  5. Hygienekonzept
  6. Qualitätssicherung & Evaluation
  7. Leistungsmessung
  8. Handlungsszenarien im Infektionsfall
  9. Wir bleiben dran!

Didaktisches Konzept Distanzlernen

  1. Die Schüler*innen erhalten möglichst am zweiten Tag der Quarantänemaßnahme/Schließung von ihren Klassenleitungsteams einen digitalen Stundenplan für eine Woche. Im Klassenkurs bei Moodle werden von allen Fachlehrer*innen Aufgaben zur Bearbeitung eingestellt. Die geschätzte Bearbeitungszeit wird neben dem Fach ebenso angegeben wie die Frist zur Bearbeitung. (Transparenz)
  2. Aufgaben sollen nicht in vollem Umfang der regulären Unterrichtszeit gestellt werden, da organisatorische, und technische Schwierigkeiten bei den Schüler*innen ebenso berücksichtigt werden müssen wie erhöhte Konzentration und Eigenständigkeit. (Bewältigbarkeit)
  3. Die Aufgabenformate wechseln zwischen Einzelarbeit und kollaborativem Lernen. Sie schöpfen die Potenziale digitalen Lernens aus, um auf diese Weise auch die Motivation zu sichern. (Varianz)
  4. Lernmaterialien müssen ein für alle betrachtbares Format haben, z.B. PDF oder JPG. (Kompatibilität)
  5. Abgaben werden zentral über Moodle von den Lernenden zu einem vereinbarten Zeitpunkt hochgeladen und von den Lehrer*innen (exemplarisch) korrigiert, kommentiert oder per Video besprochen. Nicht alle Aufgaben müssen zwangsläufig eingereicht werden, über die mögliche Auswahl entscheidet die Lehrkraft. (Überprüfbarkeit)
  6. Alle Lehrer*innen sind zeitnah per E-Mail erreichbar, wobei eine Teilzeittätigkeit zu größeren Intervallen (abhängig vom Stundenumfang) führen kann. Die Haupt- und Nebenfächer bieten Video-Lernbegleitung oder Telefonkonferenzen über Teams in (Klein-)Gruppen an (in der Lernaufgaben besprochen, Nachfragen gestellt und Hilfestellung gegeben werden), die Klassenleitungsteams bieten Klassentreffen über Teams an. Im von allen Klassenleitungen einheitlich geführten Klassenkurs bei Moodle sind Informationen, Anleitungen und Checklisten hinterlegt, auf die Eltern und Schüler*innen Zugriff haben. Zur Vermeidung von Problemen im häuslichen Umfeld sollte die Anzahl von Videokonferenzen – besonders in den jüngeren Jahrgängen – am Tag auf zwei begrenzt werden. (Unterstützung)
  7. Die Klassenleitungen sprechen regelmäßig mit den Klassenpflegschaftsvorsitzenden, um sich ein Feedback zur häuslichen Lernsituation einzuholen, sie bieten Sprechzeiten für die Eltern an und halten individuellen Kontakt zu den Schüler*innen. (Evaluation) 


Muster-Stundenplan für den Quarantänefall einer Klasse der Jahrgangsstufe 9

Std.MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag 
1.Std.(8.00 – 8.45h)Erdkunde08:15 – 09:15 Eigenständige Bearbeitung der Moodleaufgaben mit Lehrerpräsenz in Teams bei BedarfPolitik08:00 – 08:45 VK, danacheigenständige Bearbeitung der MoodleaufgabenDifferenzierung08:00 – 08:30 SuS werden zugeschaltetMint08:00 – 08:30 VKMathematik08:00 – 08:15 VK mit Arbeitsauftrag08:15 – 08:30 eigenständige Bearbeitung (L bleibt im Raum zur Beantwortung von indiv. Problemen)08:30 – 09:15 VK mit Ergebnissicherung
2.Std.8.50 – 9.35hMathe08:50 – 09:20 Eigenständige Bearbeitung der Moodleaufgaben mit Lehrerpräsenz in Teams bei BedarfLatein/Französisch08:50 – 09:20 SuS werden zugeschaltet
3. Std.(9.55-10.40h) Englisch10:00 – 10:30 VK für Gruppe 110:45 – 11:15 Gruppe 2 VKEnglisch Eigenständige Bearbeitung der Moodleaufgaben mit Lehrerpräsenz in Teams bei BedarfDeutsch10:00 – 10:30 Bearbeitung von Moodleaufgaben in 5 virtuellen Räumen als GUanschließend10:30 – 11:15 VKBiologie10:00 – 10:15 Arbeitsauftrag10:15 – 10:45 eigenständige Bearbeitung in Telefonteams10:55 – 11:25 Ergebnispräsentation und Feedback in VK Kunst (Arbeitsmaterial vorbereiten)10:00 – 10:15 VK mit Arbeitsauftrag10:15 – 11:15 eigenständige Bearbeitungszeit (L bleibt „im Raum“ ansprechbar)11:15 – 11:25 VK Ergebnissicherung
4. Std.(10.45- 11.30h)Deutsch10:45 – 11:15 Eigenständige Bearbeitung der Moodleaufgaben mit Lehrerpräsenz in Teams bei Bedarf
5. Std.(11.45- 12.30h)PP/ReliSuS werden zugeschaltetGeschichte11.45 – 12.15 Gruppe 1 VK12:45 – 13:15 Gruppe 2 VKChemie11:45 – 12:45 Eigenständige Bearbeitung der Moodleaufgaben mit Lehrerpräsenz in Teams bei Bedarf Sport11:50 – 12:50 Konditionstrainingmithilfe des vorgegebenen Videos auf Moodle Latein/Französisch11:45 – 13:20SuS werden zugeschaltet 
6. Std.(12.35- 13.20h)
7. Std.13.30-14.15h  MittagspauseMittagspause 
8. Std.(14.15-15.00h)  Physik14:15 – 14:30 VK, Arbeitsauftrag 14:30 – 15:00 15:00 – 15:45 Präsentation und Feedback selbstständige RechercheDifferenzierung14:15 – 15:15 SuS werden zugeschaltet 
9. Std.(15.00-15.45h)   

*Videokonferenz (VK)

Wichtig: Der 1. Quarantänetag startet möglichst mit einer 20-minütigen Klassenleitungseinheit.

Digitalstrategie

Die Digitalstrategie des Hölderlin Gymnasiums im Distanzlernen basiert auf nachfolgenden Grundlagen:

  1. Digitale Endgeräte:  Die Schule hat im Rahmen des Digitalpakts Schule eigene einheitliche Endgeräte (iPads) angeschafft, die gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden.
  2. Digitaler Stundenplan im Quarantänefall der Klasse: Die Klassenlehrer*innen erstellen nach Rücksprache mit allen Fachlehrer*innen einen Wochenplan und veröffentlichen diesen im klasseneigenen Moodlekurs. (siehe Beispiel Wochenplan bzw. Demo-Moodlekurs) 
  3. Aufgaben- & Korrekturmodul: Zusätzlich werden Aufgaben auf von der Schule genutzten Lernplattform Moodleeingestellt. Hier können die Schüler*innen ihre angefertigten Aufgaben hochladen und bekommen über die Korrekturfunktion von Ihren Lehrern eine Rückmeldung oder Musterlösungen zur Verfügung gestellt. Im Sinne der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit werden Arbeitsaufträge nur bei Moodle hochgeladen.
  4. Video-/Telefonkonferenzen über TEAMS: Die Klassenlehrer*innen können Klassentreffen via TEAMS als Video- oder Telefonkonferenz organisieren, um ein Forum für Austausch und Miteinander zu schaffen. Befinden, Fragen und Probleme sollen besprochen werden. Die Haupt- und Nebenfachlehrer*innen bieten im angepassten Rahmen der Wochenstundenzahl des jeweiligen Faches Video-/Telefonkonferenzen für die Gesamt- oder Teilgruppen an.
  5. Kollaboratives Arbeiten im Distanzlernen: Um einer Tendenz zur Vereinsamung im Distanzlernen entgegenzuwirken, setzen die Lehrkräfte digitale Tools ein, in denen Schüler*innen gemeinsam an Aufgaben arbeiten können. Dies könnten beispielsweise Programme zur gemeinsamen Textverarbeitung, digitale Pinnwände zur Ausstellung von Lernprodukten und Kommunikationstools wie z.B. Videogruppenarbeitsräume oder (Video-)Telefonate sein.
  6. Unterstützung: Digitales Arbeiten in der Distanz erfordert ein dauerhaftes Hilfeangebot. Das Medienteam des Hölderlin Gymnasiums ist immer per E-Mail (Administration Office/Teams-Zugänge: Herr Kremper, mario.kremper@shg-koeln.de; Administration Moodle: Frau Quotschalla, undine.quotschalla@shg-koeln.de) erreichbar. Weitere Unterstützungsangebote wie kollegiale Mikrofortbildungen per Videokonferenz oder der Einsatz der Medienscouts sind zu überlegen.

Besondere Hinweise für die Sekundarstufe II

Durch die individuellen Schüler*Innen-Stundenpläne in der Sekundarstufe II ist eine Absprache von Wochenplänen für das Distanzlernen nicht möglich. Daher orientiert sich der Distanzunterricht am regulären Stundenplan. Um auf der einen Seite eine Überlastung der Schüler*innen zu verhindern und gleichzeitig eine angemessene Vorbereitung auf den angestrebten Abschluss zu ermöglichen, sollten Video-/Telefonkonferenzen in der EF 45 Minuten i.d.R. nicht überschreiten und in der Q1 und Q2 zwischen 60-80 Minuten umfassen.

Arbeitsaufträge werden für den Zeitpunkt des regulären Stundenplanes von der Fachlehrkraft in Moodle eingestellt. Auch die Abgabetermine orientieren sich an der Stundenplanlage.

Für Videokonferenzen werden folgende Regeln vereinbart:

link Regeln für Videokonferenzen

Darüber hinaus haben alle Schülerinnen und Schüler den Vertrag zur Durchführung von digitalem Unterricht am HöGyunterzeichnet. Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ist klar, dass Verstöße gegen die festgelegten Regeln Konsequenzen zur Folge haben.

link Vertrag für die Durchführung von digitalem Unterricht (Birgit Vockel)

Lernbüros

Damit alle Schüler*innen unabhängig vom Vorhandensein eines Internetanschlusses beziehungsweise einer ausreichenden Bandbreitenverfügbarkeit am Distanzlernen teilnehmen können, werden je nach Szenario (Lehrer*in in Quarantäne, kompletter Lockdown) Arbeitsplätze in der Schule zur Verfügung gestellt. Hierzu wurde bereits innerhalb der ersten Schulwochen des Schuljahres 2020/2021 ein erster Bedarf evaluiert, um eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen erreichen zu können.

Die Eltern teilen ihren Bedarf dem Klassenleitungsteam mit. Den betreffenden Schüler*innen steht pro Tag ein Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung. Diesen müssen sie den gesamten Schultag behalten, um Infektionsketten nachverfolgen zu können. Die Arbeitsplätze sind nummeriert und ermöglichen einen Zugriff auf das schulische W-LAN. Da nicht alle Schüler*innen über ein eigenes Endgerät verfügen, wird ihnen bei Bedarf ein schulisches Tablet zur Verfügung gestellt.

Damit Videokonferenzen nicht gestört werden, sind alle Schüler*innen verpflichtet, mit eigenen Kopfhörern zu arbeiten. Auch wurden Regeln vereinbart, die für die Durchführung der Videokonferenzen verbindlich sind.

Hygienekonzept

Das Hygienekonzept der Schule ist vom Hygiene – Arbeitskreis der Schule erstellt worden. Dieses finden Sie hier: link Hygienekonzept

Qualitätssicherung & Evaluation

Da unsere Schule sich als demokratische Schule versteht, ist es uns besonders wichtig, dass auch in einer solchen Krise die Möglichkeit zur Mitbestimmung besteht. Die Schulleitung ist im regelmäßigen Austausch mit allen Mitbestimmungsgremien der Schule, um auf Bedürfnisse aller Betroffenen – Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern – reagieren zu können.

Leistungsmessung/Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. 

Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen im Beurteilungs-bereich „Schriftliche Arbeiten“ können ebenfalls auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen. 

Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterricht statt. Auch Schülerinnen und Schüler mit coronarelevanten Vorerkrankungen sind verpflichtet, an schriftlichen Leistungsüberprüfungen unter Wahrung der Hygiene Vorkehrungen teilzu-nehmen. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich.

Nicht alle für den Präsenzunterricht geeigneten Form der Leistungsüberprüfung sind auf den Distanzunterricht übertragbar, zumal je nach Grad der häuslichen Unterstützung auch die Frage der Eigenständigkeit der Leistung zu beachten ist ergänzend zur Bewertung eines Schülerproduktes empfiehlt sich gegebenenfalls mit den Schülerinnen und Schülern über den Entstehungsprozess bzw. über den Lernweg ein Gespräch zu führen das in die Leistungs-bewertung einbezogen werden kann. Bei der Konzeption von Leistungsüberprüfungen müssen die für die Leistungserbringung erforderlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Der Grundsatz der Chancengleichheit muss gewahrt sein.

F Quellen und weitere Informationen: 

Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht für allgemeinbildende Schulen, MSB NRW, Düsseldorf, 2020

Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulGVom 2. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 975)

Im Fall einer Teilschließung der Schule mit Hybrid- und Wechselunterricht würden die Leistungsmessungen in den Teilgruppen vor Ort in der Schule durchgeführt.

Im Fall eines kompletten Lockdowns würden Formen der Leistungsmessung zum Teil über die von der Schule genutzte Lernplattform Moodle erfolgen. Die Schülerinnen und Schüler würden dann Aufgaben bearbeiten und über das Aufgabenmodul hochladen oder interaktive Prüfungen mit Zeitbegrenzung über Moodle durchführen. Zusätzlich kann die Reliabilität des Testergebnisses durch eine Zusatzüberprüfung sichergestellt werden, wie z.B. ein Mini-Kolloquium per Video oder Telefon, Video-Referat etc.

Handlungsszenarien im Infektionsfall

Durch die Corona-Pandemie kommt es in der Schule zu unterschiedlichen Szenarien, die angepasste Handlungsweisen erfordern. So können einzelne Schüler*innen durch eine amtlich angeordnete Quarantäne fehlen, genauso wie einzelne Lehrer*innen. Dazu kommen Szenarien wie Hybrid- oder Wechselunterricht, bei denen nur Teilgruppen in Präsenz unterrichtet werden, oder auch der ausschließliche Distanzunterricht, wie er zum Beispiel seit dem 11. Januar 2021 erneut angeordnet wurde.

1. Ein/e Schüler*in ist zwei Wochen lang in Quarantäne:

a. Teilnahme am Unterricht

Die Schülerin oder der Schüler kann sich nach Absprache mit der Lehrkraft per Videokonferenz in den Unterricht oder in einzelne Unterrichtsphasen (Plenumsphasen) zuschalten. 

Aufgaben, Arbeitsblätter und weitere Unterrichtsmaterialien werden über die von der Schule genutzte Lernplattform Moodle bereitgestellt. Es ist außerdem möglich, dass sich die Schülerin oder der Schüler über eine Videokonferenz an Partner- oder Gruppenarbeits-phasen beteiligt.

Die betroffenen Schüler*innen sind allerdings verpflichtet, die Unterrichtsinhalte unter Zuhilfenahme der digitalen Angebote zuhause selbstständig zu bearbeiten, um dem Leistungstand der Lerngruppe zu entsprechen.

b. Leistungsmessung

Leistungen werden durch Teilnahme am Videounterricht und die Abgabe von Aufgaben erbracht. Es ist aber auch möglich, den Lernzuwachs im Anschluss an die Phase des Distanzlernens zu erbringen. Eine Leistungsüberprüfung dieser Lerninhalte (z.B. in Form einer Klassenarbeit/ Klausur) nach Rückkehr in die Schule ist möglich.

2. Eine Klasse/Lerngruppe ist zwei Wochen lang in Quarantäne:

a. Teilnahme am Unterricht

Der Unterricht findet für die gesamte Klasse statt, wie oben beschrieben.

b. Leistungsmessung

s. Fall 1

3. Eine Lehrkraft ist zwei Wochen lang in Quarantäne:

a. Teilnahme am Unterricht

Der Unterricht findet für die betroffene Lerngruppe in dem eigens dafür ausgestatteten Raum (dem virtuellen Klassenzimmer) im Schulgebäude statt, in den sich die Lehrkraft von zu Hause aus per Videokonferenz zuschaltet, Unterrichtsphasen organisiert und Arbeitsmaterial erstellt. Eine Aufsicht sorgt für deren Beaufsichtigung und Unterstützung. Alternativ dazu stellt die Lehrkraft via Moodle Arbeitsmaterial zur Verfügung.

b. Leistungsmessung

Die Leistung kann durch Hochladen von bearbeiteten Aufgaben über Moodle erbracht werden, zudem findet die reguläre Leistungsmessung im Anschluss an die Quarantänezeit statt.

4. Die Schulschließung für Lerngruppen oder die gesamte Schule dauert länger als zwei Wochen:

a. Teilnahme am Unterricht

Für diesen Fall gilt das oben beschriebene Konzept.

b. Leistungsmessung

Die Leistungserbringung erfolgt wie oben beschrieben.

5. Eine Schüler*in gehört zur Risikogruppe und kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen:

a. Teilnahme am Unterricht

s. Fall 1

b. Leistungsmessung

Die Teilnahme an schriftlichen und mündlichen Prüfungen ist in der Regel erforderlich. Die sonstige Mitarbeit ergibt sich über die Beteiligung an Plenums-, Partner- und Gruppenarbeitsphasen per Videokonferenz oder Chat, über die Abgabe von Aufgaben und über das Erstellen von zum Beispiel Referaten oder alternativen Präsentationen.

6. Eine Lehrkraft gehört zur Risikogruppe und kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen:

a. Teilnahme am Unterricht

Der Unterricht erfolgt wie bei Fall 3.

b. Leistungsmessung

s. Fall 5. Zusätzlich erstellt und korrigiert die Lehrkraft schriftliche und mündliche Prüfungen nach Vorgabe der Leistungsbewertungskonzepte der einzelnen Fächer.

Stand: Januar 2021

gez. Dr. Siegfried Feldmar, Schulleiter

Quellen: 

Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht für allgemeinbildende Schulen, MSB NRW, Düsseldorf, 2020

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/handreichungen-praesenz-und-distanzunterricht

https://www.gymnasium-harsewinkel.de

https://www.schiller-bochum.de

Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulGVom 2. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 975)

X